Steuerberatung
Die Steuerberatung gliedert sich in drei Kernaufgaben:
1. Aufgabe:
Informations- und Auskunftsträger
Wir verstehend uns als Wissensspeicher für Mandanten in Bezug auf Aktualität und Übersicht über die Steuern als Belastungsfaktor national und international in den Bereichen Ertragssteuern, Substanzsteuern, Verkehrs- und Verbrauchssteuern, Steuerreformen und Doppel-besteuerungsabkommen.
2. Aufgabe:
Spezielles Know-how bezüglich Finanzbehörden und Besteuerungs-verfahren
Wir erfüllen die steuerlichen Verwaltungsaufgaben und wickeln die steuerlichen Pflichten im Auftrag unseres Mandanten ab durch:
- Mitwirkung im Besteuerungsverfahren durch Buchführung und Rechnungslegung,
Steueranmeldungen, Steuerabführungen und Steuererklärungen
- Interessenvertretung mit Verhandlungs-Know-how bei Ermessensfragen
bei der Veranlagung, der Betriebsprüfung und der zahlungsmäßigen Abwicklung
- Vertretung zur Wahrung der Rechtsposition im Rechtsstreit im Verwaltungsverfahren
und vor den Finanzgerichten
- Warnfunktion vor Steuerübertretungen sowie Wahrung der Rechtsposition bei der Steuerfahndung und im Steuerbußgeld- oder Steuerstrafverfahren.
3. Aufgabe:
Planung und Mitgestaltung der zukünftigen steuerlichen Situation der Mandanten
Steuerplanung und Steuergestaltung erfolgen
- in der Sachverhaltsphase durch Einbau der dispositionsbezogenen Steuerwirkungen
in ökonomische Kalküle sowie durch steuerlich motivierten Einsatz von
Höhe und/oder Zeitpunkt der die Besteuerung beeinflussenden Aktionsparameter
- in der Deklarations- bzw. Subsumptionsphase durch Transformation von
Sachverhalt in Bemessungsgrundlage bzw. in der Tarifanwendung
- in der Veranlagungs- bzw. Rechtsfolgenphase durch verfahrensrechtliche Abwicklung von Sachverhaltskomplexen wie Standort und Besteuerung, Unternehmensform und Besteuerung, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und Besteuerung, Unternehmensprozess und Besteuerung, Ablaufphasen als Anknüpfungspunkte der Besteuerung, Verbrauch und Rechtsverkehr als Anknüpfungspunkte der Besteuerung.